25. November 2019

SCHMOLZ + BICKENBACH reicht Beschwerde gegen krassen Fehlentscheid der Übernahmekommission bei der FINMA ein

 

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Luzern, 25. November 2019 – SCHMOLZ + BICKENBACH, ein weltweit führendes Unternehmen für Speziallangstahl, hat von der Übernahmekommission die Mitteilung erhalten, dass die Gesuche von Martin Haefner/BigPoint Holding AG bzw. Liwet Holding AG betreffend Ausnahme von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung bezüglich SCHMOLZ + BICKENBACH abgewiesen wurden. SCHMOLZ + BICKENBACH ficht die Verfügung an und hat dagegen heute bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA Beschwerde eingelegt. Aufgrund der Sachlage ist SCHMOLZ + BICKENBACH davon überzeugt, dass den Gesuchen von Martin Haefner/BigPoint Holding AG und Liwet Holding AG entsprochen werden muss, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

 

Der Entscheid der Übernahmekommission, keine Ausnahmen von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung zu gewähren, wurde SCHMOLZ + BICKENBACH am Freitagabend mitgeteilt. Ohne solche Ausnahmen werden die grossen Aktionäre sich nicht bzw. nicht in ausreichendem Ausmass an der Kapitalerhöhung beteiligen. Ohne die Kapitalerhöhung im geplanten Ausmass von mindestens CHF 325 Millionen steigt das Insolvenzrisiko für SCHMOLZ + BICKENBACH in erheblichem Masse. SCHMOLZ + BICKENBACH beurteilt die Verfügung der Übernahmekommission als einen krassen Fehlentscheid, weil alle Aktionäre einschliesslich der Tausende von Kleinaktionären alle ihre Investitionen verlieren und über 10'000 Arbeitsplätze weltweit, davon ca. 800 in der Schweiz, verloren gehen würden. Zudem entzieht der Entscheid dem einzigen konkreten Angebot von Martin Haefner/Big Point Holding AG die Grundlage. SCHMOLZ + BICKENBACH hat daher heute Montag bei der FINMA Beschwerde eingereicht und sowohl die gesuchstellenden Aktionäre, Martin Haefner/BigPoint Holding AG und Liwet Holding AG, als auch die Übernahmekommission aufgefordert, die Beschwerde zu unterstützen, um den Fehlentscheid der Übernahmekommission umgehend zu korrigieren. SCHMOLZ + BICKENBACH erwartet, dass die FINMA die Beschwerde gutheissen und die Ausnahmen rasch gewähren wird. Die Gesellschaft vertraut darauf, dass die Schweizer Behörden einen wichtigen Arbeitgeber in der Region und weltweit in dieser schwierigen Situation rasch und pragmatisch unterstützen werden.

 

– ENDE –