Das Hinweisgebersystem der Swiss Steel Group

Wir treten entschieden ein für ein integres und nachhaltiges Handeln unseres Unternehmens, unserer Führungskräfte und Mitarbeiter. Dazu sind wir auf eine frühzeitige Kenntnis von Verstössen gegen Gesetze und unsere internen Regeln angewiesen. So möchten wir Schäden für die Swiss Steel Group, unsere Führungskräfte, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Aktionäre und andere Stakeholder abwenden. 

Das Wissen über Versstösse gegen Gesetze und unseren internen Regeln können interne und externe Personen haben. Dazu können auch Kunden und Zulieferer gehören.

Deswegen bieten wir unabhängig von der Zugehörigkeit zur Swiss Steel Group allen Personen, die Kenntnis von schwerwiegenden Verstössen gegen Gesetze und unsere internen Regeln haben, nach deren Wahl mehrere Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten.

Mit der SpeakUp Line bieten wir ein externes, gesichertes Hinweisgebersystem an, um mit Corporate Compliance in Kontakt über die möglichen Verstösse zu treten. Die SpeakUp Line ist keine allgemeine Beschwerdeplattform.  Die SpeakUp Line dient der Meldung von Verstössen gegen Gesetze und interne Regelungen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Verstoss zu einer öffentlichen Untersuchung, dem Risiko einer Geldbusse oder Gefängnisstrafe oder einem Reputationsschaden der Swiss Steel Group führen könnte.

Die SpeakUp Line steht rund um die Uhr zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen PC zugänglich. Die meldende Person hat die Möglichkeit, über eine ihr bei der Meldung mitgeteilte Verfahrensnummer nach der Meldung über den Stand des Verfahrens zu informieren. Unmittelbaren Zugriff auf die Meldungen hat nur ein sehr eingeschränkter Kreis von Mitarbeitern des Corporate Compliance Office der Swiss Steel Group. Wünscht die meldende Person das, kann sie Verstösse auch anonym melden, soweit das in dem entsprechenden Land erlaubt ist.

Für den Zugang zur SpeakUp Line benötigen Sie einen Zugangscode:
Telefonnummern


Web-Zugang

Alternativ können sich Personen, die Kenntnis von Verstössen gegen Gesetze oder unsere internen Regeln haben, sich per e-mail an die Adresse von Corporate Compliance wenden.

Wir befürworten eine offene Kommunikationskultur. Deswegen bitten wir Hinweisgeber, zu prüfen, ob ihr Anliegen auch direkt mit dem Vorgesetzten, der lokale Geschäftsführung, einem Business Unit Compliance Officer oder der Personalabteilung der Gesellschaft oder der Swiss Steel Group geklärt werden kann oder ob interne Konflikte bestehen, die das sinnvoll erscheinen lassen.

Die Swiss Steel Group schützt Hinweisgeber vor jeglichen Nachteilen aufgrund einer Meldung. Voraussetzung des Schutzes ist, das der Hinweisgeber guten Glaubens meldete. 

Falsche Verdächtigungen können für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen haben. Deswegen sind Hinweisgeber angehalten, die bestehenden Möglichkeiten zu Meldung von möglichen Verstössen verantwortungsvoll zu nutzen. Wissentliche Falschmeldung sind verboten und können arbeits- und strafrechtliche Folgen haben.